Die Haushaltshilfe24 unter­stützt Sie mit haushalt­sna­hen Dienst­leistungen, wenn Sie durch eine Erkrankung oder nach ein­er Oper­a­tion nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt eigen­ständig zu führen. Die Haushaltshilfe24 ist auf haushalt­sna­he Dienst­leistungen im Krankheits­fall spezial­isiert und arbeit­et mit den Kranken- und Pflegekassen zusam­men, die für die Genehmi­gung und Prü­fung zuständig sind. Die Voraus­set­zun­gen für eine Genehmi­gung sind eine Kranken­haus­be­hand­lung, Vor­sorge-/Re­ha­bil­i­ta­tion­s­maß­nahme, akute schwere Krankheit, akute Ver­schlim­merung ein­er Krankheit, Schwanger­schaft und Ent­bindung. Hil­feleis­tun­gen wer­den in der Regel höch­stens vier Wochen pro Krankheit­sepisode gewährt.

Ja. Die Haushaltshilfe24 unter­stützt Sie mit haushalt­sna­hen Dienst­leistungen bei ein­er Schwanger­schaft oder nach ein­er Geburt. Voraus­set­zung hier­für ist die Vor­lage ein­er Notwendigkeits­bescheini­gung Ihres Arztes oder Klinik.  Die Kosten für eine Haushalts­hilfe wer­den vol­lum­fänglich von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Ja. Die Haushalts­hilfe 24 unter­stützt Sie bei der Betreu­ung, Pflege und Ver­sorgung Ihres Kindes unter 12 Jahren während Ihrer Krankheit­sepisode. Wir betreuen keine Kinder bei län­ger­er Abwe­sen­heit der Eltern.

Wenn Sie kranken­ver­sichert sind, kön­nen Sie sich oder Ihre Ange­höri­gen direkt an Haushaltshilfe24 wen­den. Sie kön­nen uns über unsere Ruf­nummer, E‑Mail Adresse oder Kontakt­formular auf unser­er Web­site erre­ichen. In einem Erst­ge­spräch erkundi­gen wir uns nach Ihrem Anliegen und gehen mit Ihnen alle For­mal­itäten und Einzel­heiten durch.

Ein ander­er Weg führt über Ihre Krankenkasse oder den Sozial­dienst Ihrer Klinik bei dem Sie den Wun­sch der Leis­tungser­bringung durch die Haushaltshilfe24  äußern kön­nen. Hierzu geben Sie ein­fach unser Insti­tutskennze­ichen an:

(IK) 590506056

Der behan­del­nde Arzt oder die Sozial­sta­tion Ihrer Klinik stellen für Ihre Krankenkasse eine medi­zinis­che Notwendigkeits­bescheini­gung über eine Haushalts­hilfe aus. Diese Notwendigkeits­bescheini­gung ist dann der Krankenkasse zur Genehmi­gung vorzule­gen. Vor­ab empfehlen wir eine frühzeit­ige Reservierung ein­er Haushalts­hilfe, um Verzögerun­gen zu vermeiden.

Wir putzen, kochen, bügeln, waschen und räu­men auf. Wir gehen einkaufen oder begleit­en Arzt­ter­mine. Zudem betreuen und ver­sor­gen wir Kinder unter 12 Jahren, wenn keine andere Per­son im Haushalt lebt oder dieser ein­er beru­flichen Tätigkeit nachge­ht. Weit­ere Auf­gaben besprechen wir individuell.

Alle Haushalt­shil­fen sind bei Haushalthilfe24 fest angestellt und ver­fü­gen über Beruf­ser­fahrun­gen und entsprechende Qual­i­fika­tio­nen. Sie nehmen an Fort­bil­dun­gen und Super­vi­sio­nen teil.

Jede Leis­tungser­bringung wird durch Einzel­nach­weise doku­men­tiert. Datum, Arbeit­szeit­en und die geleis­teten Tätigkeit­en wer­den bei jedem Ein­satz doku­men­tiert und müssen von Ihnen mit Unter­schrift bestätigt wer­den. Darüber hin­aus wird am Ende der Zusam­me­nar­beit Ihre Zufrieden­heit mit der Haushaltshilfe24 zur Prü­fung und Auswer­tung abge­fragt. Die Einzel­nach­weise wer­den zusät­zlich von den zuständi­gen Kranken­kassen bei der Abrech­nung überprüft.

Die Haushaltshilfe24 wird zu 90 Prozent von Ihrer Krankenkasse finanziert. Sie zahlen an Ihre Krankenkasse max­i­mal 10 Prozent. Wer­dende Müt­ter sind von Zuzahlun­gen vol­lum­fänglich befre­it, da sämtliche Ver­sorgungsleis­tun­gen von den Kranken­kassen in vollem Umfang über­nom­men werden.

Ja. Bei akuten Not­fällen kann zeit­nah eine Haushalts­hilfe über das Ent­las­sungs-Man­age­ment Ihres Kranken­haus­es organ­isiert wer­den. Sprechen Sie hierzu ihren behan­del­nden Arzt oder den Sozial­dienst der Klinik an.

Alle Beschäftigten  wer­den durch eine Dien­stan­weisung  und einem rat­i­fizierten Arbeitsver­trag verpflichtet,  sich an den gel­tenden Daten­schutz und an die Ein­hal­tung der Schweigepflicht zu halten.

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